Während in anderen KVen noch Richtgrößen durch Wirkstoffquoten abgelöst werden, macht man sich in Nordrhein schon Gedanken über indikationsspezifische Versorgungsverträge.
Von Ilse Schlingensiepen
DÜSSELDORF. Die Einbeziehung der Arzneimittelverordnungen in indikationsbezogene Versorgungsverträge wäre ein sinnvolles Instrument, um eine rationale und qualitativ hochwertige Arzneimittelversorgung im ambulanten Bereich zu gewährleisten. Das sagte der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein Dr. Frank Bergmann auf einer Fachtagung des Bundesverbands Managed Care Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf.